Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ hat bei der KfW die Programmnummer 300. Der Zinssatz zum Neustart des Programms am 16. Oktober 2023: 0,61 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Das sind mehr als 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau, so dass für eine Familie mit zwei Kindern hohe Ersparnisse möglich sind. Und das sind die Eckpunkte der Förderung:

Wer kann die Wohneigentums-Förderung für Familien beantragen?
Die Förderung kann beantragt werden von Privatpersonen,

Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Passend zur Neubau- Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ sind erfüllt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.


Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen „Technischen Mindestanforderungen“ sowie die „Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ wie beim Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298).

Wie hoch ist die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“?
Familien werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert – so kann in Zeiten, wo die Bauzinsen auf mehr als 4 Prozent gestiegen sind, am meisten gespart werden. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig vom Gebäude und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

Mit welchen Förderprogrammen kann die neue Familienförderung kombiniert werden?
Kombiniert werden kann die Wohneigentumsförderung für Familien mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124), wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombiniert werden kann die Förderung mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau KfN – 297/298“.

Wann muss der Förderkredit beantragt werden?
Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.

Welche Nachweise benötigen Familien?
Das Vorhaben muss von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung vorliegen. Darüber hinaus sind folgende Nachweise nötig:

Wann kann die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht werden?
Die Einreichung der BnD wird voraussichtlich ab März 2024 möglich sein.

Baukindergeld 2.0?
Auch wenn zum Start der neuen Familienförderung oft Baukindergeld-Vergleiche bemüht werden – mit dem Baukindergeld hat die aktuelle Wohneigentumsförderung nicht viel gemein, abgesehen davon, dass die Förderung mit Anzahl der Kinder im Haushalt steigt. Förderung ausschließlich von Neubau, Kredit statt Zuschuss, eine niedrigere Grenze für das Haushaltseinkommen und eine Antragstellung bereits vor Start des Bauvorhabens statt nach Fertigstellung unterscheiden die WEF-Förderung deutlich vom Baukindergeld.

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Nachrichten und Updates zum Programm Wohneigentum für Familien (WEF)

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Update 25.9.2023: Auf dem Wohnungsbaugipfel im Bundeskanzleramt hat die Bundesregierung eine Ausweitung der Bauförderung bekannt gegeben. Das betrifft unter anderem das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) – hier sollen die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben werden. Gleichzeitig steigt die Einkommensgrenze von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr. Damit soll das Programm für mehr Familien nutzbar sein. Diese neuen Kreditbeträge sind geplant

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

Ab 16. Oktober 2023 wird die verbesserte Förderung gelten.

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Update 10.8.2023: Mit 104 gestellten und 99 bewilligten Förderanträgen in den ersten zwei Monaten fällt die Bilanz der neuen Förderung eher mager aus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will sich deshalb mit der KfW zusammensetzen, um Veränderungen an den Programmbedingungen vorzunehmen und die Förderung attraktiver zu machen.

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Update 1.6.2023: Der Zinssatz zum Programmstart liegt bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Das sind rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau, so dass für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt Ersparnisse von über 40.000 Euro möglich sind.
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